TIETOPAKETTI SAKSAKSI

Informationspaket über das Fischereischeinsystem und die Mindestmaße für Fische in Finnland.

Die Fischerei ist gesetzlich geregelt, um die nachhaltige Nutzung der Fischbestände zu gewährleisten.

Die Mittel aus den Gebühren für das Fischereimanagement werden für die Aufrechterhaltung der Fangmöglichkeiten und den Schutz der Gewässer verwendet. Die Mittel werden für die Planung der nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der Fischbestände, die Wiederherstellung von Fischereigewässern und die Entschädigung von Gewässereigentümern für die Nutzung ihrer Gewässer für die Fischerei verwendet. Die Mittel aus der Fischereimanagementabgabe werden für die Fischereiberatung, die Fischereikontrolle und die Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Fische und zur Erhaltung der Fischbestände verwendet.

Fischereischeine und Ausrüstung

In Finnland sind für den Fischfang je nach Art der Fischerei und dem Gebiet unterschiedliche Genehmigungen erforderlich.

Angeln und Eisfischen

Kostenlos. Kein Fischereischein erforderlich. Angeln ist Fischfangen mit einer einzigen spulenlosen Rute mit Haken und Köder. Beim Eisfischen wiederum wird mit einem beweglichen Köder und einer kurzen Angelrute senkrecht gefischt.

Spinnfischen mit Spinnrute

Kostenpflichtig. Alle 18 bis 69-Jährige müssen die Fischereiverwaltungsgebühr bezahlen. Diese berechtigt zum Spinnfischen mit einer Rute. Zum Angeln mit mehreren Spinnruten ist neben der Fischereiverwaltungsgebühr auch die Erlaubnis des Gewässereigentümers für Personen jeden Alters erforderlich.

Spinnfischen ist eine Angelmethode, bei der der Angler eine Spinnrute und einen Köder verwendet.

Schleppangeln

Kostenpflichtig. 18 bis 69-Jährige müssen die Fischereiverwaltungsgebühr bezahlen. Diese berechtigt zum Schleppangeln mit einer Rute. Zum Angeln mit mehreren Spinnruten ist neben der Fischereiverwaltungsgebühr auch die Erlaubnis des Gewässereigentümers für Personen jeden Alters erforderlich.

Fischfang mit Fanggeräten

Kostenpflichtig. 18 bis 69-Jährige müssen die Fischereiverwaltungsgebühr bezahlen. Zusätzlich ist auch die Erlaubnis des Gewässereigentümers für Personen jeden Alters erforderlich. Der Fischfang mit Fanggeräten erfolgt mit Netzen, Reusen, Körben, Stellnetzen oder ähnlichen Geräten.

Verbote

Das Fangen geschützter Fischarten ist verboten.

Das Fischen mit lebenden Köderfischen ist verboten. Fische, die gefangen oder als Köder verwendet werden, müssen so schnell und schmerzlos wie möglich getötet werden.

Sprengstoffe, Schusswaffen, elektrischer Strom sowie giftige und betäubende Stoffe dürfen nicht verwendet werden.

Es ist verboten, ein loses oder vom Boot gezogenes Netz zu verwenden.

Uferbesitzer und andere Personen auf dem Wasser dürfen nicht gestört werden.

In wandernden Fischbeständen wird der Fischfang eingeschränkt oder ganz verboten. Informieren Sie sich über die Vorschriften Ihres örtlichen Gewässers:

Fanggeräte, Ausrüstungen und Fangmethoden, die Fische unnötig verletzen oder töten oder die Erhaltung der Fischbestände auf andere Weise gefährden, sind verboten.

Mindestgröße und Ruhezeiten für Fische:

Nachstehend finden Sie die Mindestgrößen und Schonzeiten für die in Finnland am häufigsten vorkommenden Fischarten. Sie sollten sich immer über die aktuellen Fischereiverordnungen informieren, da diese von Region zu Region und von Jahr zu Jahr variieren können.

Lachs Mindestgröße beträgt 60 cm. Schonzeit in Flüssen und Bächern 1.9.–30.11. (Prüfen Sie die örtlichen Vorschriften!)

Forelle mit Fettflosse ist im Meer und in den Binnengewässern geschützt, und die Mindestgröße von einer Forelle mit entfernter Fettflosse beträgt 50 cm. Bach/Teich ohne Verbindung zum Meer 45 cm. Schonzeit in Flüssen und Bächern 1.9.–30.11. (Prüfen Sie die örtlichen Vorschriften!)

Große Maräne Keine allgemeine nationale Mindestgröße, kann von Gebiet zu Gebiet variieren. Im Zusammenhang mit der Laichzeit kann es lokale Schonzeiten geben. Überprüfen Sie immer die örtlichen Fischereivorschriften.

Zander Mindestgröße beträgt 42 cm. Keine allgemeine nationale Schonzeit, aber lokale Beschränkungen sind möglich. Der Zander ist in vielen Regionen ein wirtschaftlich bedeutender Fisch, daher sollten die örtlichen Vorschriften geprüft werden.

Barsch Keine allgemeine nationale Mindestgröße Keine allgemeine nationale Schonzeit. Das Angeln von Barsch unterliegt häufig lokalen Beschränkungen, insbesondere beim Netzfischen.

Hecht Keine allgemeine nationale Mindestgröße Keine allgemeine nationale Schonzeit. Hechte werden das ganze Jahr über gefangen, doch während der Laichzeit im Frühling sollte man ihnen Laichruhe gönnen. Lokale Beschränkungen sind möglich.

Quappe Keine allgemeine nationale Mindestgröße Keine allgemeine nationale Schonzeit. Die Quappen laichen im Winter unter dem Eis.

Aal Im Meeresgebiet vollständig von Freizeitfischerei ausgeschlossen. Anderswo vom 1.8. bis 30.06 geschützt.

Rotauge, Brasse, Güster, Hering Keine Mindestgröße  Keine Schonzeit. Häufig vorkommende allgemeine Fische, deren Fang normalerweise nicht mit Mindestgrößen oder Schonzeiten beschränkt wird.

Krebs  Im Fischereigesetz gibt es keine Mindestgröße für den Krebs Der Krebs ist vom 1. November bis 21. Juli 12 Uhr geschützt.  Das Krebsfischen erfordert stets eine gesonderte Genehmigung des Eigentümers des Gewässers. (Prüfen Sie die örtlichen Vorschriften!) Krebsreuse müssen desinfiziert werden, wenn sie in verschiedenen Gewässern verwendet werden.

Fangbeschränkungen und Schonzeiten für alle Fischarten finden Sie auf der Website des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft oder auf der Website des finnischen Fischereiverbandes: www.ahven.net

Untermaßige und geschützte Fische und Krebse müssen umgehend wieder ins Wasser zurückgesetzt werden. Auch die Toten!

Wichtig:

Lokale Bestimmungen: Denken Sie immer daran, sich über die örtlichen Fischereivorschriften zu informieren, da die Mindestgrößen und Schonzeiten von den nationalen Empfehlungen abweichen können. Informationen erhalten Sie in der Regel vom Verkäufer der Genehmigung oder von örtlichen Fischereivereinen.

Fischereigesetz: Informieren Sie sich über die Fischereigesetze und -verordnungen. Sie enthalten allgemeine Bestimmungen über die Fischerei, die Vergabe der Fischereischeine und den Schutz der Fischbestände.

Nachhaltige Fischerei: Betreiben Sie nachhaltige Fischerei. Fischen Sie nicht zu viel, setzen Sie die untermaßige Fische wieder zurück ins Wasser und beachten Sie die Schonzeiten.

Ahven.net: Informationsquelle für alle, die sich für Fische und Fischerei interessieren.

Eraluvat.fi: Der Online-Service von der Forstverwaltung, wo Sie Fischereischeine kaufen und die Fischereiverwaltungsgebühr für staatliche Gebiete bezahlen können, und wo Sie Informationen über die Fischereivorschriften erhalten.

Örtliche Fischereiverbände und -vereine Informationen über örtliche Bestimmungen-

Kundenservice der Forstverwaltung: Beratung über die Fischerei in den staatlichen Gewässern.

Fangmeldungen

Die Fänge gewisser Fischarten müssen bei der Behörde für natürliche Ressourcen (Luonnonvarakeskus) gemeldet werden. Die Meldepflicht betrifft alle Hobby-Fischer. Der einfachste Weg, eine Fangmeldung zu machen, ist über die kostenlose Omakala-App.

Meldepflichtige Arten: Lachs, Seelachs, Forelle, Aal, Wandersaibling in Kuolimo und auf Saimaa und anderswo in den Gewässern von Vuoksi, sowie Europäische Äsche in den Binnengewässern südlich vom Breitengrad 65°00′N und im Meer, sowie Buckellachs.

Schutzgebühren:

Für gefährdete Fische und Flusskrebse gibt es bestätigte Schutzgebühren, die zusätzlich zum möglichen Bußgeld zu bezahlen sind, wenn gefährdete Fische im Zusammenhang mit einem Fischereivergehen oder einem Verstoß gefangen werden.

Ostseelachs im Meer und in den Binnengewässern 3 470 €, Aal 3 510 €, Forelle im Meer und im Fluss, der zum Meer führt 3 260 €, Forelle in den Binnengewässern südlich vom Breitengrad 67°00’N 2 440 €, Europäische Äsche im Meer 1 360 €, Große Maräne im Fluss, der zum Meer führt oder im Bach 460 €, Flusskrebs 50 €

Dieses Informationspaket beinhaltet zusammengefasst die wichtigsten Informationen über die Fischereischeine und die Fangbeschränkungen für Fische in Finnland. Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.ahven.net, , www.finlex.fi

Das Informationspaket und die Übersetzungen wurden aus Mitteln der Fischereibewirtschaftungsabgabe finanziert.